„Schleswig-Holstein, meerumschlungen, deutscher Sitte hohe Wacht!
Wahre treu, was schwer errungen, bis ein schön'rer Morgen tagt!“
So beginnt das Schleswig-Holstein-Lied, das zum ersten Mal am 24. Juli 1844, während des Schleswig-Holsteinischen Sängerfestes in Schleswig, aufgeführt wurde. Komponiert wurde das Lied von Carl Gottlieb Bellmann (1722-1861). Er wirkte als Cellist an der Gottorfer Oper, war Musiklehrer und Chordirigent. 1811 wurde Bellmann Kantor und Organist am St.-Johannis-Kloster und übernahm 1842 die künstlerische Leitung des Schleswiger Gesangvereins von 1839.
Er soll auf der sog. Bellmann-Orgel des Klosters das Schleswig-Holstein-Lied komponiert haben.
Matthäus Friedrich Chemnitz (1815 bis 1870), der Dichter der Liedes, war Rechtsanwalt in Schleswig und Mitglied des Gesangvereins von 1839.
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Entlohnung für Carl Gottlieb Bellmann laut Konventsprotokoll aus dem Jahr 1811:
Freie Wohnung, Nutzung des Gartens und zwei Heidscheffel Roggen
„ (...) zu deren Lieferung die klösterlichen Untersassen, Claus Hagg und Jürgen Lassen in Fahrdorff, und Jürgen Bruus und Hans Oye in Borgwedel jeder mit ½ Heidscheffel schuldig sind.“